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Infos zur Ermittlung der Anzahl Vollgeschosse
Anzahl Vollgeschosse
Die Anzahl der Vollgeschosse ist eine relevante Grösse für die Ermittlung der Mindestschubflächen.
Grundsätzlich sind für eine vereinfachte Nachweisführung durch die Einhaltung konstruktiver Regeln
max. 4 Vollgeschosse möglich.
In Abhängigkeit von der Erdbebenzone und der Bedeutungskategorie ergeben sich weitere Reduzierungen
auf max. 2 bzw. 3 Vollgeschosse.
Trotz dieser Einschränkungen ist damit ein grosser Teil der Mauerwerksbauten nachweisbar.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen das Kellergeschoss und das Dachgeschoss nicht angerechnet
werden.
max. Anzahl Vollgeschosse nach DIN 4149 (04.2005), Tab. 8
vorh. Anzahl Vollgeschosse - Berücksichtigung des Kellergeschosses
(DIN 4149, 7.1)
vorh. Anzahl Vollgeschosse - Berücksichtigung des Dachgeschosses (oberstes Geschoss)
DIN 4149, 7.1
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