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Infos zur Ermittlung der Erdbebenzone
Erdbebenzone
Mit der Erdbebenzone wird der Bemessungswert der Bodenbeschleunigung definiert.
Die Bodenbeschleunigung ist als direkter Parameter für die Ordinaten der Antwortspektren erforderlich.
Auch beim Nachweis durch die Einhaltung konstruktiver Regeln ist der Spektralwert für die
Schwingungsdauer TA = 0 zu ermitteln, um die erforderliche Schubwandfläche pro Grundrissrichtung
zu berechnen.
Erdbebenzonenkarte nach DIN 4149 (04.2005)
Erdbebenzonen nach Verwaltungsgrenzen
Die bauordnungsrechtlich verbindliche Zuordnung von Verwaltungsbezirken
zu Erdbebenzonen erfolgt über spezielle Karten der jeweiligen Bundesländer.
Anfragen bitte an die Geologischen Landesämter oder an Geologische Dienste.
Empfehlungen:
- In Grenzbereichen für erste Entwurfsentscheidungen die höhere Erdbebenzone wählen !
- Erdbebenzone 0:
Die Regeln der DIN 4149 sind in den Erdbebenzonen 1 bis 3 zu beachten.
Es wird empfohlen, die grundsätzlichen konstruktiven Regeln auch in Erdbebenzone 0
zu beachten
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